Wir planen den Ausbau unseres Dachgeschosses, in dem künftig Kinderzimmer etc. entstehen sollen. Zudem erwägen wir zur optimalen Ausnutzung der Räume, die Errichtung einer neuen Dachgaube sowie den Einbau eines Dachfensters auf der anderen Dachseite - zudem die Dämmung des Daches. Wir sind 2008 eingezogen. Für welche Maßnahmen greift die steuerliche Begünstigung? Wir würden für das komplette Gewerk einen ortsansässigen Zimmermann beauftragen. Benötigt dieser spezielle Qualifikationen zum Ausstellen dieser Bescheinigung für das Finanzamt oder darf das jede Zimmerei bzw. ist alternativ die Hinzuziehung eines Energieberaters sinnvoll? Einen Architekten wegen des Gaubenausbaus benötigen wir sowieso.
Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie für alle Kosten nutzen, die im Zusammenhang mit der Dachdämmung und dem Einbau der neuen Dachfenster anfallen. Dazu zählt in der Regel auch die Schaffung einer neuen Dachgaube samt Dämmung. Einen Energieberater benötigen Sie nicht - der ist allerdings für die KfW-Förderung der Maßnahme Pflicht. Voraussetzung ist, dass ein Fachhandwerker im entsprechenden Gewerk (zum Beispiel Zimmerer oder Dachdecker) die Arbeiten übernimmt.
Weitere Informationen zum Thema geben wir Ihnen im Beitrag zum "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" sowie im Beitrag zur "Förderung für die Dachdämmung".
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