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Expertenrat

Die äußere Hülle meines Hauses steht unter Denkmalschutz. Muss ich den Dachboden dämmen?

Frage von Heiko G. am 14.01.2022 

Muss ich in einem Haus in Hannover, das unter Denkmalschutz der äußeren Hülle steht, den Dachboden oder das Dach dämmen lassen? Es ist ein Dach mit zu geringer Sparrentiefe. Der Boden ist ungenutzt und eine Balkendecke.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Pflicht zur Dachbodendämmung greift immer dann, wenn eine von oben fei zugängliche Decke zum unbeheizten Dachraum noch nicht dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 entspricht (GEG § 47). Dazu genügen in der Regel wenige Zentimeter Dämmstoff. Von der Forderung befreit sind Sie, wenn:

 

  • das Dach entsprechend gedämmt ist
  • die Maßnahme unter Denkmalschutz stehende Bauteile verändert
  • sich die Arbeiten nicht in angemessener Zeit rechnen

Außerdem sind Sie von der Nachrüstpflicht aus dem GEG befreit, wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus seit mindestens Februar 2002 selbst als Eigentümer bewohnen. Die Nachrüstpflicht gilt dann erst nach dem Eigentumsübergang für die neuen Eigentümer (Erben, Käufer etc.).


Gilt keine dieser Ausnahmen, sind die Anforderungen erfüllt, wenn Sie den vorhandenen Sparrenzwischenraum komplett ausfüllen. Die Wärmedämmung muss dazu mindestens der WLG 035 (045 bei Einblasdämmung oder Dämmung aus nachwachsenden Rohstoffen) entsprechen.


Die Maßnahme ist vergleichsweise günstig sowie schnell umsetzbar. Sie senkt Ihren Energieverbrauch, sorgt für mehr Komfort und ist daher in der Regel zu empfehlen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Länder mit den Anforderungen aus dem GEG teilweise unterschiedlich umgehen. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie daher nur von der für das GEG verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.


Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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