x
Expertenrat

Wie stark muss die Dämmung sein, um auf den geforderten U-Wert zu kommen?

Frage von Hagen  B. am 24.02.2022 

Ich bin im Begriff, mein Dach zu sanieren. Es handelt sich um ein altes Haus mit original Dachstuhl (ca. 130-140 Jahre alt). Die Sparren haben ca. 12 cm. Es ist stellenweise Zwischensparrendämmung vorhanden. Frage: Wie stark muss die Aufsparrendämmung sein und welche Unterspannbahn benötige ich, um auf den geforderten U-Wert zu kommen? Ist dies auch mit einer Aufdopplung zu realisieren? Wenn ja, wie stark muss aufgedoppelt werden.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die benötigte Dämmstärke hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier unter anderem von der Wärmeleitfähigkeit der Dämmung, von der Breite und vom Abstand der Sparren. Da wir die Gegebenheiten vor Ort nicht einschätzen können, gehen wir von Standardwerten und einem Dach ohne Dämmung aus.

Im Falle einer Aufsparrendämmung benötigen Sie 14 bis 16 cm Dämmung (WLG035), um auf den GEG-Grenzwert von 0,24 W/m²K zu kommen. Den BEG-Grenzwert zur Förderung der Dachdämmung erreichen Sie mit etwa 25 bis 26 cm (WLG035). Wählen Sie Dämmstoffe mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit (Beispiel PU-Platten) sinkt auch die Dämmstärke. Erforderlich wäre dann eine Aufsparrendämmung von etwa 10 cm für die GEG- und 16 bis 18 cm für die Förder-Anforderungen.

Entscheiden Sie sich für eine Zwischensparrendämmung, kommen Sie mit voll ausgefüllten Sparren in der Höhe von 12 cm auf einen U-Wert von etwa 0,38 W/m²K (WLG035). Den GEG-Grenzwert erreichen Sie hier mit einer Aufdopplung auf 20 cm. Alternativ können Sie die 12 cm Zwischensparrendämmung auch mit einer Untersparrendämmung von mindestens 6 cm (WLG035) kombinieren, um die GEG-Grenzwerte zu erreichen. Für die Förderung der Dachdämmung wären theoretisch noch einmal 140 bis 160 cm (WLG035) unter den Sparren erforderlich.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie den gesetzlich geforderten U-Wert nicht erreichen müssen, wenn die Höhe der Dämmung technisch begrenzt ist. In diesem Fall ist es ausreichend, Dämmstoffe der WLG035 in der höchstmöglichen Stärke (zum Beispiel Sparrenhöhe) einzubauen.

Die Unterspannbahn sollte in der Regel diffusionsoffen sein (kleiner sD-Wert), damit eventuell eingetretene Feuchtigkeit durch die Dachkonstruktion nach außen gelangen kann. Auf der warmen Innenseite der Konstruktion ist außerdem eine Dampfbremsfolie erforderlich.

Die Angaben können bei einer Begutachtung vor Ort abweichen, geben aber erste Hinweise auf die mögliche Stärke der Konstruktion. Ein Energieberater oder Fachhandwerker vor Ort kann die Gegebenheiten im Detail prüfen und zuverlässige Aussagen treffen. Aus der Ferne ist das leider nicht möglich.

Denken Sie auch an die Förderung der Dachdämmung, die es in Höhe von 20 bis 25 Prozent vom Staat gibt. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Dachdämmung.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Dach/Dachboden

 

Newsletter-Abo