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Expertenrat

Welche Vorgaben sind zu erfüllen, wenn wir Fördermittel für neue Dachfenster beantragen möchten?

Frage von Bettina  W. am 01.10.2018 

Wir möchten alte Dachfenster austauschen und durch neue, besser gedämmte (1,3W/m²K) ersetzen. Welche Anforderungen müssen die Fenster haben? Wie hoch wäre hier der Zuschuss und was würde der Energieberater für das nötige Gutachten etwa verlangen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach aktuell gültiger EnEV müssen Dachfenster beheizter Räume einen U-Wert von 1,4 W/m²K oder besser erreichen.

Fördermittel können Sie über das KfW-Programm 430 beantragen. Dabei bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Kosten, wenn die neuen Dachfenster einen U-Wert von 1,0 W/m²K erreichen. In Baudenkmalen gilt ein U-Wert von 1,4 W/m²K.

Wichtig ist, dass Sie die Förderung noch vor dem Vorhabensbeginn über das KfW-Zuschussportal beantragen. Die dazu nötige Bestätigung (BzA-ID) erhalten Sie von einem Energieberater aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes. Die Kosten dafür sind nicht einheitlich geregelt, sollten aber zwischen 50 und 150 Euro liegen. Wichtig zu wissen ist, dass die Ausgaben für den Energieberater ebenfalls zu den förderfähigen Kosten zählen.

Die wichtigsten Informationen zum Thema haben wir auf der Seite "Förderung für neue Fenster und Dachfenster" für Sie zusammengestellt.

Ein kostenfreies Angebot für neue Dachfenster finden Sie über unser Online-Tool für neue Dachfenster.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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