Ich besitze einen Neubau, der an einen Altbau angebaut wurde. Nun werde ich das komplette Dach abreißen und vom Boden mit Giebel und das Dach komplett neu auf Bausubstanz 55 erneuern, als Mietwohnung kann ich es nun als Neubau einreichen oder ist es nur eine Teilsanierung.
Sie könnten die entsprechende Mietwohnung zum Beispiel als „komplett sanierten Altbau mit Energiestandard Effizienzhaus 55“ oder „neu aufgebautes Dachgeschoss“ vermarkten. Der Begriff Neubau wäre in diesem Fall wahrscheinlich irreführend.