Ich sehe Sanierungsbedarf in unserer WEG. 25% der Dachfläche sind weder auf der obersten Geschossdecke noch im Dach mit den Anforderungen der DIN 4802-2 gedämmt. Das Dach besteht aus Dachpappe und einer Holzlattung, die Geschossdecke aus dem Jahre 1894 nur aus Putz auf einer Lattung. Muss nun das gesamte Dach gedämmt werden?
nach § 10 Absatz 3 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung müssen frei zugängliche Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen ohnehin gedämmt werden, wenn sie den Anforderungen der DIN 4108 Teil 2 nicht entsprechen. Diese sehen vor, dass der Wärmedurchlasswiderstand (der R-Wert) mindestens 0,9 m²K/W beträgt. Ohne Berücksichtigung der übrigen Konstruktion, ist das schon mit einer Mineralwolledämmung von 4 Zentimetern zu erreichen. Alternativ zum Dachboden kann auch das Dach selbst gedämmt werden. Es gilt ein Mindest-U-Wert von 0,24 W/m²K.
Eine Ausnahme besteht, wenn mindestens einer der Eigentümer eines Gebäudes mit höchstens zwei Wohnungen, eine Wohnung bereits vor dem 01. Februar 2002 selbst bewohnt hat.
Geht es um die Änderung von Außenbauteilen, gelten die Anforderungen der EnEV für das gesamte Bauteil. Zumindest dann, wenn mehr als 10 Prozent der Fläche saniert werden. Nach Anlage 3 Absatz 4 der aktuell gültigen EnEV gilt das bei einem Dach immer dann, wenn:
Weitere Informationen zur Energieeinsparverordnung finden Sie in der Rubrik "Energieeinsparverordnung".
Informationen zum Thema Dachsanierung haben wir Ihnen in der Rubrik "Dach" zusammengestellt:
Ich habe noch eine Frage dazu. Derzeit ist weder Dach noch Geschossdecke gedämmt und die Frist zur Nachrüstung ignoriert worden. Kann man nun noch nach DIN4108 Teil 2 dämmen oder wäre man nun nicht verpflichtet, umfassend nach der EnEV zu sanieren? Ich würde gerne die WEG zwingen, diese Sanierung nach EnEV durchzuführen - mein Wunsch wäre also nicht eine Billigversion einer Dämmung.
Werden heute Arbeiten wie eine Dämmung an Dach oder oberster Geschossdecke durchgeführt, sind die in der EnEV benannten Anforderungen der DIN 4108-2 nicht mehr ausreichend. Stattdessen muss das gesamte Bauteil den Anforderungen der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung entsprechen. Der U-Wert für Dach oder Geschossdecke beträgt dabei 0,24 W/m²K.
Für die Kommunikation mit der WEG können Sie dabei auf folgende Paragrafen der EnEV verweisen:- § 9 Abs. 1 i. V. m. Anlage 3 Punkt 4 zu Änderungen an bestehenden Bauteilen- § 10 Abs. 3 zur Nachrüstpflicht von Geschossdecken oder Dächern(nachzulesen auf EnEV-Online)
Da die Beurteilung aus der Ferne immer etwas schwierig ist, kann Ihnen auch die Aussage eines Energieberaters aus Ihrer Nähe helfen. Diesen finden Sie zum Beispiel über unserer Beratersuche.