Wenn ich an einem älteren Haus das Dach erneuern muss bzw. nur neue Ziegel aufbringe, müssen dann erneuerbare Energie eingesetzt werden? Oder macht es einen Unterschied, wenn ein Dach komplett gemacht wird? Also mit Ziegeln und zusätzlicher Dämmung. Sind dann erneuerbare Energie einzubinden?
Nein. Eine solche Pflicht besteht aktuell nur dann, wenn Sie eine alte Heizungsanlage tauschen und in Baden-Württemberg leben. In diesem Fall müssen Sie nach dem Heizungstausch 15 Prozent Ihres Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken oder Ersatzmaßnahmen (zum Beispiel stärkere Dämmung) nachweisen. So die Anforderungen des EWärmeG BW.
Bei einer Dachsanierung greift allerdings die Energieeinsparverordnung (EnEV). So ist eine Wärmedämmung erforderlich, wenn Sie:
Greift die EnEV, müssen die Dachflächen einen U-Wert von 0,24 W/(m²K) erreichen. Ausnahmen bestehen unter anderem dann, wenn Sie nur 10 Prozent der Dachfläche sanieren, die oberste Geschossdecke dämmen oder das Dach bereits den energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 entspricht.
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