Ist man nur zur Dämmung der obersten Geschossdecke verpflichtet (nach der Energieeinsparverordnung) oder auch zu den Dachflächen, die unter der obersten Geschossdecke liegen? In unserem Fall liegt die oberste Geschossdecke im Spitzboden. Die Wohnung unter der obersten Geschossdecke hat aber auch noch Dachschrägen. Müssen diese auch gedämmt werden?
In § 10 Abschnitt 3 verpflichtet die EnEV zur Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn diese frei zugänglich ist. Ausnahmen bestehen, wenn:
Die Dämmung der Dachschrägen ist nach EnEV keine Pflicht. In vielen Fällen kann sich diese jedoch finanziell lohnen. Ob das so ist, beurteilt ein Energieberater vor Ort. Wir empfehlen, einen Energieberater der Verbraucherzentrale oder einen DBU-EnergieChecker zurate zuziehen. Letztere beraten kostenfrei. Experten finden Sie über unsere Handwerkersuche.