Ich habe ein altes Haus von 1880, das direkt an einen Gehweg angrenzt. Der Kunde würde gerne Kernsanierung zum Effizienzhaus durchführen. Beim Dämmen der straßenseitigen Fassade würde die Dämmung in voller Dämmstärke 16-20 cm zzgl. Putz auf dem Gehweg stehen. Gibt es hier nicht einen Passus, der die Dämmung über Grundstücksgrenzen hinaus erlaubt, da diese der energetischen Sanierung und somit der Reduzierung des Heizenergieverbrauchs dient. Wie weit kann/darf der Eigentümer denn auf den Gehweg dämmen.
Im Bestand ist der Überbau in aller Regel zu dulden, wenn es um eine Dämmung im Zuge der energetischen Sanierung geht. Das ist üblicherweise im Nachbarrechtsgesetz des entsprechenden Bundeslandes geregelt. Bisher gab es einige Fälle, bei denen sich Nachbarn mit Berufung auf das BEG dem Landesrecht widersetzen konnten. Mit verschiedenen Entscheidungen aus den letzten Jahren verhindert der BGH dieses "Schlupfloch" nun aber.
Da es sich in Ihrem Fall um den Überbau öffentlicher Flächen handelt, gehen wir davon aus, dass die Dämmung genau so zu dulden ist. Allerdings wird es eine Rolle spielen, wie breit der Gehweg ist und welche Mindestbreite hier gefordert ist. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie daher nur vom Bauamt der entsprechenden Region oder von einem Rechtsexperten, der den Fall individuell prüft.