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Expertenrat

Darf ein Gebäude gedämmt werden, wenn die Dämmung 20 cm über die Grundstücksgrenze auf öffentliche Flächen ragt?

Frage von Alexander W. am 11.06.2024 

Ich habe ein altes Haus von 1880, das direkt an einen Gehweg angrenzt. Der Kunde würde gerne Kernsanierung zum Effizienzhaus durchführen. Beim Dämmen der straßenseitigen Fassade würde die Dämmung in voller Dämmstärke 16-20 cm zzgl. Putz auf dem Gehweg stehen. Gibt es hier nicht einen Passus, der die Dämmung über Grundstücksgrenzen hinaus erlaubt, da diese der energetischen Sanierung und somit der Reduzierung des Heizenergieverbrauchs dient. Wie weit kann/darf der Eigentümer denn auf den Gehweg dämmen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Im Bestand ist der Überbau in aller Regel zu dulden, wenn es um eine Dämmung im Zuge der energetischen Sanierung geht. Das ist üblicherweise im Nachbarrechtsgesetz des entsprechenden Bundeslandes geregelt. Bisher gab es einige Fälle, bei denen sich Nachbarn mit Berufung auf das BEG dem Landesrecht widersetzen konnten. Mit verschiedenen Entscheidungen aus den letzten Jahren verhindert der BGH dieses "Schlupfloch" nun aber. 


Da es sich in Ihrem Fall um den Überbau öffentlicher Flächen handelt, gehen wir davon aus, dass die Dämmung genau so zu dulden ist. Allerdings wird es eine Rolle spielen, wie breit der Gehweg ist und welche Mindestbreite hier gefordert ist. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie daher nur vom Bauamt der entsprechenden Region oder von einem Rechtsexperten, der den Fall individuell prüft.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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