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Expertenrat

Sind bei der Balkonsanierung aktuelle Anforderungen an die Dämmung zu beachten?

Frage von Hanspeter S. am 16.03.2022 

Ich bin Eigentümer einer Altbau-Dachgeschosswohnung. Das Haus hat insgesamt 10 Balkone. Bau des Hauses ca. 1904. Ausbau des Dachgeschosses 1987. Der Balkon musste wegen Wasserschäden saniert werden. Der Boden des Balkons wurde bis zu den Deckenbalken geöffnet, um sicherzustellen, dass diese Balken frei von Schimmel sind. Die beratende Ingenieurgesellschaft plant eine Sanierung nach den neuesten Regelungen. Ist das unbedingt notwendig, oder gilt hier ebenfalls die 10-Prozent-Regelung (sogenannte Bagatellgrenze). Wenn ja, zählt hier die Anzahl der Balkone, oder wird es über die Fläche ermittelt.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ob die zu sanierenden Bereiche der Fassade mit einer entsprechenden Dämmung nach Gebäudeenergiegesetz auszuführen sind, hängt vom Zustand vor der Sanierung sowie von der zu sanierenden Fläche ab. Gab es zuvor eine Dämmung, sodass die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1984 eingehalten wurden, ist eine zusätzliche Dämmung nicht erforderlich. Das Gleiche gilt, wenn die Sanierung weniger als 10 Prozent der Bauteilfläche betrifft. Grundlage ist dabei die gesamte Fassadenfläche des Gebäudes. Nachlesen können Sie das in § 48 Satz 2 bzw. Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes.

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