Ich habe ein Haus Bj 1968 mit 8 Wohnung und einen nicht isolierten Dachboden. Seit Juli 2018 habe ich einen neuen Mieter und er hat gesagt, dass seit 2016 der Dachboden isoliert seinen muss. Gilt das auch für einen Altbau, wie ich den habe? Der Mieter wohnt direkt unter dem Dachboden und beschwert sich über hohe Heizkosten und Umweltverschmutzung.
Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) schreibt vor, dass frei zugängliche Decken zu nicht beheizten Dachgeschossen nach dem 31.12.2015 zu dämmen sind (§ 10 EnEV 2014). Dabei ist ein U-Wert on 0,24 W/m²K einzuhalten. Von der Pflicht ausgenommen sind Sie, wenn:
Erfüllt Ihr Gebäude die Ausnahmen nicht, sind Sie zum Dämmen verpflichtet. Sind Sie sich diesbezüglich unsicher, kann ein Energieberater aus Ihrer Region vor Ort prüfen, ob Handlungsbedarf besteht. Grundsätzlich ist die Dämmung der obersten Geschossdecke eine sinnvolle Maßnahme. Denn sie ist vergleichsweise günstig und mit hohen Energieeinsparungen verbunden.
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