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Expertenrat

Muss ich den Dachboden in meinem Mehrfamilienhaus dämmen lassen?

Frage von Marcel D. am 20.01.2019 

Ich habe ein Haus Bj 1968 mit 8 Wohnung und einen nicht isolierten Dachboden. Seit Juli 2018 habe ich einen neuen Mieter und er hat gesagt, dass seit 2016 der Dachboden isoliert seinen muss. Gilt das auch für einen Altbau, wie ich den habe? Der Mieter wohnt direkt unter dem Dachboden und beschwert sich über hohe Heizkosten und Umweltverschmutzung.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) schreibt vor, dass frei zugängliche Decken zu nicht beheizten Dachgeschossen nach dem 31.12.2015 zu dämmen sind (§ 10 EnEV 2014). Dabei ist ein U-Wert on 0,24 W/m²K einzuhalten. Von der Pflicht ausgenommen sind Sie, wenn:

  • die oberste Geschossdecke die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllt (ausreichend sind hier meist schon 3 bis 4 cm Dämmung der WLG 045)
  • das Dach bereits gedämmt ist oder den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllt (ausreichend sind hier meist schon 5 bis 6 cm Dämmung der WLG 045)

Erfüllt Ihr Gebäude die Ausnahmen nicht, sind Sie zum Dämmen verpflichtet. Sind Sie sich diesbezüglich unsicher, kann ein Energieberater aus Ihrer Region vor Ort prüfen, ob Handlungsbedarf besteht. Grundsätzlich ist die Dämmung der obersten Geschossdecke eine sinnvolle Maßnahme. Denn sie ist vergleichsweise günstig und mit hohen Energieeinsparungen verbunden.

Ein kostenfreies und für Sie unverbindliches Angebot zur Dämmung der obersten Geschossdecke bekommen Sie über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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