Bei einem großen Lagergebäude mit mehreren Geschossen muss die Dachabdichtungsbahn erneuert werden. Im Anschluss soll eine Photovoltaikanlage montiert werden. Die Dämmung darunter soll erhalten bleiben, da nicht so große Lastreserven für die PVA vorhanden sind.
Das Gebäude ist aus den 70ern und zumindest die obersten Ebenen unter dem Dach werden als Lagerraum genutzt, der nicht beheizt ist.
Jetzt meine Fragen.
1) Muss bei einem nicht beheizten Gebäude bei der Sanierung des Daches das GEG eingehalten werden?
2) Falls die erste Etage beheizt ist, die oberen 3 aber nicht, ist dann das GEG einzuhalten? Auch wenn das an das Dach angrenzende Geschoss nicht beheizt ist?
Welche Anforderungen in diesem Fall zu beachten sind, ist in § 48 des Gebäudeenergiegesetzes geregelt. Hier heißt es: "Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen eines Gebäudes Außenbauteile im Sinne der Anlage 7 erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden, sind diese Maßnahmen so auszuführen, dass die betroffenen Flächen der Außenbauteile die Wärmedurchgangskoeffizienten der Anlage 7 nicht überschreiten."
Grenzt das Dach nicht an beheizte oder gekühlte Räume des Gebäudes, müssen Sie die Anforderungen an die Dachdämmung auch nicht beachten. Als beheizt gilt ein Raum dabei, wenn er nach seiner Zweckbestimmung direkt oder durch Raumverbund beheizt wird. In der Regel reicht es aus, wenn ausreichend dimensionierte Heizflächen vorhanden sind.
Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von der für das GEG zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.