Wir möchten gern ein Haus, welches 1936 erbaut wurde, kaufen. Der jetzige Eigentümer hat bereits begonnen, die Fassade zu sanieren. Auf der 36er-Außenwand wurde bereits ein Grundputz aufgebracht. Es fehlen Feinputz und Farbe. Eine energetische Sanierung würde durch uns in Bezug auf Heizungserneuerung und Geschossdeckendämmung sowie der Dacherneuerung mit Solar- oder Photovoltaikanlage erfolgen.
Meine Frage: Muss das Haus nach der EnEV außen gedämmt werden, da wir mehr als 10 % an der Fassade erneuern?
Nach Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung kann eine eindeutige Antwort auf Ihre Anfrage nicht gegeben werden. Denn generell gilt, dass bei der Erneuerung des Außenputzes an einem bestehenden Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung eingehalten werden müssen. (Anlage 3 Absatz 1 EnEV 2014)
Die Dämmfplicht des Vorbesitzers würde damit auf Sie übergehen. Da der Unterputz aber bereits aufgebracht wurde, ist eine Wirtschaftlichkeit der Maßnahme unter Umständen nicht mehr gegeben, sodass nach § 25 der EnEV eine Befreiung wegen besonderer Umstände oder unbilliger Härte beantragt werden kann. Da der Vollzug der Energieeinsparverordnung den Bundesländern obliegt, müssen diese über den Einzelfall entscheiden. Auskunft bekommen Sie dabei von der unteren Bauaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes.