x
Expertenrat

Wir entfernen den Windfang und bauen zwei Fenster ein. Müssen wir die Fassade dämmen?

Frage von Igor S. am 30.12.2021 

Müssen wir die Fassade dämmen, wenn wir unseren Windfang entfernen und zwei neue Fensteröffnungen in die Hauswand machen? In dem Fall verändern wir sicher mehr als 10 % der Außenfläche, aber am Rest der Fassade müssten keine Ausbesserungen vorgenommen werden, da sie noch in gutem Zustand ist.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet nur dann zum Dämmen, wenn Sie die betreffenden Außenbauteile erneuern, ersetzen oder erstmalig einbauen. Im Falle der Außenwand geht es dabei um das Anbringen von Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, Mauervorsatzschalen oder Dämmschichten oder die Erneuerung des Außenputzes (Abschlagen und neu aufbringen).

Entfernen Sie den Windfang, bauen neue Fenster ein und führen keine der oben genannten Maßnahmen durch, greift die Dämmpflicht voraussichtlich nicht. Allerdings müssen Sie beim Einbau der Fenster die Anforderungen des GEG (U-Wert von maximal 1,3 W/m²K) erfüllen. Führen Sie eine der oben genannten Maßnahmen aus und ändern damit mehr als 10 Prozent der Fassadenfläche (Fensterflächen sind in diesem Fall nicht einzurechnen), müssen Sie die betroffenen Flächen der Fassade dämmen.  An der übrigen Fassade sind Dämmarbeiten jedoch keine Pflicht.


Ist der U-Wert der bestehenden Außenwand größer als 1,3 W/m²K, könnte es zur Kondensation von Feuchtigkeit an den Innenseiten der Wände kommen. Abhilfe schaffen Sie dann beispielsweise mit einer dezentralen Lüftung. Ob diese erforderlich ist, prüft ein Energieberater aus Ihrer Region mit einem Lüftungskonzept.  



Entscheiden Sie sich für bessere Fenster, erhalten Sie für diese auch Fördermittel. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Da die Länder unterschiedlich mit den Anforderungen des GEG umgehen, erhalten Sie eine rechtssichere Antwort nur von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo