Wir haben ein Reihenendhaus Baujahr 1964 und möchten unsere Fassade obenrum mit Cedral verkleiden! Darunter haben wir eine Dämmung von ca. 6 cm geplant! Reichen diese 6 cm aus, oder muss man mindestens auf 12 cm gehen? (Vorschlag vom Maler)
Wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, Mauervorsatzschalen oder Dämmschichten auf der Außenseite einer bestehenden Wand aufbringen, gilt die Dämmpflicht des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, Anlage 7). Dieses fordert einen U-Wert von 0,24 W/m²K, den Sie abhängig vom Dämmstoff mit einer Dämmstärke von 10 bis 12 Zentimetern erreichen.
Davon abweichen dürfen Sie, wenn das Gebäude die Anforderungen der WSchV 1984 bereits erfüllt oder dann, wenn die Dämmschichtdicke aus technischen Gründen begrenzt ist. Während es im ersten Fall keine Vorgaben gibt, müssen Sie im zweiten Fall so stark wie technisch möglich dämmen. Dabei muss ein Dämmstoff der WLG 035 oder besser zum Einsatz kommen (045 bei natürlichen Dämmstoffen).
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