Ich hätte eine Frage bezüglich der Gebäudedämmung. Rechtlich sieht das GEG vor, dass bei einer Sanierung der Fassade von über 10 % ein U-Wert von 0,24 W/m²K nicht überschritten werden darf. Nun die Frage: Wenn ich die Fassade komplett bestehen lasse und freiwillig dämme, darf dann dieser Wert überschritten werden, da das Aufbringen der Dämmung keiner Änderung der Fassade entspricht?
Nein, das ist nicht mehr möglich. Denn ein Auslösetatbestand ist das Anbringen von Dämmschichten auf der Außenseite einer bestehenden Wand. Das heißt: Auch wenn Sie die Fassadendämmung freiwillig durchführen, müssen Sie mindestens einen U-Wert von 0,24 W/m²K einhalten.
Ausnahmen bestehen, wenn die Dämmstärke technisch begrenzt ist oder dann, wenn die Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist.
Anders verhält es sich auch bei einer Innendämmung. Planen Sie die Dämmung von innen, gibt es keine Vorgaben seitens des GEG, sodass Sie nach Belieben verfahren können. Nachlesbar ist das in Anlage 7 des GEG.