Ich möchte EINE Seite meines Hauses mit einer neuen Außenfassade versehen. Die Fläche ist über 10 %. Meine Frage: Muss ich somit auch die restlichen 3 Seiten dämmen? Oder reicht es auch, wenn ich nur die neu zu gestaltende Seite dämme. Hintergrund ist der, die anderen Seiten haben einen Putz und die "Wetterseite" sind mit Schindeln versehen, die ersetzt werden sollten.
Erneuern Sie mehr als 10 Prozent der gesamten Fassadenfläche, ist die Fassadendämmung Pflicht. Das gilt jedoch nur für die geänderten, ersetzten oder ergänzten Bauteile. Sie müssen also nur an der einen Seite eine Dämmung anbringen und können die anderen im aktuellen Zustand belassen. Aus energetischen Gründen ist es jedoch ratsam, zu prüfen, ob sich eine Fassadendämmung auch dort lohnt.
Von der Dämmpflicht befreit sind Sie, wenn Sie einen neuen Deckputz auf dem bestehenden Putz aufbringen oder dann, wenn die entsprechende Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist.
Erreichen Sie mit der geplanten Maßnahme einen U-Wert von 0,20 W/m²K oder besser, bekommen Sie eine attraktive Förderung für die Fassadendämmung. Erhältlich sind dann Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis 25 Prozent.
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