x
Expertenrat

Muss ich die Fassade dämmen, wenn ich einen neuen Putz auftrage?

Frage von Marcus K. am 14.03.2022 

Ich hätte eine Frage zum GEG 2020. Ich möchte an meinem Wohnhaus, Baujahr 1978, die Fassade renovieren. Die Wände verfügen bereits über eine Dämmung mit U-Wert 0,5 W/m²K. Der vorhandene Außenputz ist noch intakt und tragfähig. Ich würde gerne auf dem vorhandenen Putz einen optisch neuen Außenputz anbringen, der bisherige Außenputz würde nicht entfernt werden. Bin ich im dargestellten Fall verpflichtet, eine Außendämmung anzubringen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sofern Sie den alten Putz nicht abschlagen und ersetzen (Putzerneuerung) besteht in Ihrem Fall keine Dämmpflicht. Um die Pflicht kommen Sie auch herum, da das Bauteil voraussichtlich den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1984 entspricht. (Anlage 7 GEG). Diese sah bei erstmaligem Einbau, Ersatz oder Erneuerung einen U-Wert von 0,6 W/m²K vor.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie von einem Energieberater vor Ort oder von der für das GEG verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo