Wir haben 2012 ein Haus in Baden-Württemberg gekauft und bezogen. Das Dachgeschoss war bereits ausgebaut. Nun möchten wir eine Gaube einbauen lassen. Ich habe gehört, dass wir dann das ganze Dach nachdämmen lassen müssen, damit es den heutigen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Stimmt das?
Verändern Sie Teile der Wärme umschließenden Hüllfläche eines Gebäudes, sind dabei die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Rüsten Sie die Gaube nach, sind also alle neuen Bauteile GEG-konform zu dämmen (siehe § 48 GEG i. V. m. Anlage 7 GEG).
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