Unser selbst bewohntes Einfamilienhaus ist 1961 gebaut worden. Wir planen, auf den alten Putz einen neuen auftragen zu lassen. Müssen wir eine Dämmung installieren.
In Ihrem Fall greift die Dämmpflicht an der Fassade voraussichtlich nicht, da Sie keine Verschalung oder Dämmung einbauen und den bestehenden Putz auch nicht erneuern (abschlagen und neu aufbringen). Da die Länder unterschiedlich mit den Anforderungen im GEG umgehen, bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort nur von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.