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Expertenrat

Greift die Dämmpflicht an der Fassade, wenn wir den bestehenden Putz überputzen?

Frage von Jürgen R. am 03.01.2022 

Unser selbst bewohntes Einfamilienhaus ist 1961 gebaut worden. Wir planen, auf den alten Putz einen neuen auftragen zu lassen. Müssen wir eine Dämmung installieren.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In Ihrem Fall greift die Dämmpflicht an der Fassade voraussichtlich nicht, da Sie keine Verschalung oder Dämmung einbauen und den bestehenden Putz auch nicht erneuern (abschlagen und neu aufbringen). Da die Länder unterschiedlich mit den Anforderungen im GEG umgehen, bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort nur von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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