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Expertenrat

Wie weit dürfen 18 cm dicke Dämmplatten, welche in Nut und Feder verlegt werden sollen, an den Seiten auseinander klaffen?

Frage von Nicole H. am 15.02.2016 

Wie weit dürfen 18 cm dicke Dämmplatten, welche in Nut und Feder verlegt werden sollen, an den Seiten auseinander klaffen. Sind mehr als 9 mm dicke Fugen bei solchen Platten vertretbar? Insbesondere wenn von ca.140 m², 80% nicht Stoß an Stoß verlegt sind. Und wenn man diese Fugen ausspritzt, reicht es wenn man es von innen ausspritzt, oder soll dann ringsum ausgeschäumt werden? 

Antwort von Dipl.-Ing. Frank Nowotka 

Bei der Verlegung von Dämmplatten in einem Wärmedämmverbundsystem ist die lückenlose und hinterströmungsfreie Anbringung für die sichere Funktion der Wärmedämmung von Bedeutung. Allerdings lassen sich Spalten zwischen den Platten nicht vermeiden, da die Platten aus verschiedenen Gründen nicht immer rechtwinklig bzw. maßhaltig sind. In den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller heißt es daher auch, dass solche Spalten mit einem geeigneten Material zu verschließen sind. Das geht natürlich nur von außen und wird in der Regel mit speziellem, schwer entflammbaren PU-Dosenschaum vorgenommen. Bei bis 5 mm breiten Spalten ist das zulässig. Breitere Spalten sollten bei ordentlicher Verarbeitung selbst bei praktisch nicht ganz maßhaltigen Platten nicht auftreten. Kommt es doch vor, sind schmale Streifen aus dem Dämmstoffmaterial einzufügen. Da sowohl das Ausschäumen als auch das Einfügen nur von außen geht, stellt sich die Frage, was machen wir bei den gleichstarken Fugen auf der Wandseite, ins besondere dann, wenn es sich um ein Nut-Feder-System handelt? Hierzu weise ich darauf hin, dass das Ankleben der Platten nach der Punkt-Wulst-Methode zu erfolgen hat. Nach dem Ansetzen der Platten ist herausquellender Kleber aus der umlaufenden Mörtelwulst mit einem geeigneten Spachtel abzuziehen. Dann sollte eine Hinterströmung über mehr als eine Platte nicht mehr möglich sein.

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