Gibt es Vorschriften, daß bei älteren Gebäuden in absehbarer Zeit eine bestimmte Wärmedämmung durchgeführt werden muss? Ich denke dabei an einen Immobilienkauf zum Beispiel einer Eigentumswohnung mit einem älteren Baujahr. Diesbezüglich würde ich gerne wissen, ob die Gefahr besteht, daß aufgrund des Baujahres eine teure Sanierung unter Umständen von Seiten des Staates verlangt wird. Gibt es Mindestanforderungen?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) enthält einige wenige Nachrüstverpflichtungen, die sowohl bei einem Immobilienkauf gelten, als auch bei einer Erbschaft. Der neue Eigentümer hat dann zwei Jahre Zeit, diese Nachrüstverpflichtungen umzusetzen. Welche Sanierungsmaßnahmen das im Detail sind, lesen Sie in unserem Expertentipp Nachrüstverpflichtungen aus der Energieeinsparverordnung.