Mich würde interessieren, ob die Dämmpflicht (10% Regelung EnEV 2014) bei einer Sanierung meines Balkones greift. Dort steht ja etwas von Bauteil, muss ich meinen Balkon/ Loggia bei einer Sanierung dämmen lassen oder kann ich wie gehabt einfach nur den Estrich und die Fliesen erneuern?
Die Dämmregelung aus der EnEV bezieht sich auf Bauteile der Gebäudehülle, also auf Bauteile, das das beheizte Gebäudevolumen umschließen. Dazu gehört ein Balkon in der Regel ja nicht. Schwachstellen am Balkonanschluss würde man eher im Rahmen einer Fassadendämmung beseitigen. Sie können bei einem Balkon also ohne Dämmung Estrich und Fliesen erneuern.
Bei einer Loggia könnte das anders sein, zumindest wenn darunter beheizter Wohnraum liegt. Was in einem solchen Fall an Dämmung nötig oder machbar wäre, lässt sich aber pauschal nicht beurteilen, das sollten Sie mit einem Energieberater, Architekten oder Fachhandwerker vor Ort klären.