Expertenrat

Wir planen, das Dach bis in den First zu dämmen. Sollten wir auch die Kehlbalkenlage mit Dämmung versehen?

Frage von Jan W. am 22.09.2026 

Wir überlegen gerade, im anderthalbgeschossigen Neubau, ob wir die Kehlbalkenlage von 160mm ebenfalls mit Holzfaserdämmung dämmen für einen besseren Schallschutz und Hitzeschutz, oder ob wir es dabei belassen, nur bis in den First die Dämmung der Dachhaut zu ziehen. (200mm Zwischensparrendämmung und 60mm Aufdachdämmung Holzfaser). Die Dampfbremse wollen wir eigentlich bis in den First ziehen, da einzelne Räume eine höhere Decke haben und somit nur 3/4 der Dachbodenfläche überhaupt übrig bleiben. Der Dachboden selbst soll eine halbwegs warme Lagerfläche sein, mit der Möglichkeit, durch einen Deckendurchbruch für die Kinderzimmer einen Spielbereich auf dem Dachboden zu schaffen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Planen Sie, die Dämmung ohnehin bis in den First zu ziehen, ist eine zusätzliche Dämmung der Kehlbalkenlage aus energetischer Sicht grundsätzlich nicht erforderlich. Ihr zusätzlicher Einfluss auf den Wärme- und sommerlichen Hitzeschutz ist bei einem bereits gedämmten Dach vergleichsweise gering.

Sinnvoll kann die Dämmung allerdings für den Schallschutz sein, wenn Sie den Dachboden später als Spielbereich nutzen möchten. Eine Gefachdämmung zwischen den Kehlbalken kann vor allem den Luftschall zwischen Dachboden und den darunterliegenden Räumen reduzieren. Gegen Trittschall durch Laufen oder Spielen hilft dagegen vor allem ein fachgerecht aufgebauter und möglichst entkoppelter Fußboden.

Wichtig zu wissen: Möchten Sie den ursprünglich geplanten Dach- oder Deckenaufbau ändern, sollten Sie dies mit Ihrem Planer abstimmen. Gerade bei einem Neubau müssen Luftdichtheit, Feuchteschutz und die energetische Planung zum tatsächlich ausgeführten Aufbau passen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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