Gibt es eine Dämmpflicht der obersten Geschossdecke ohne Dachboden bei einem Flachdach nach neuem Gesetz?
Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach nicht bereits gedämmt ist und wenn sie an ein von oben frei zugängliches und unbeheiztes Dachgeschoss grenzt.
Die Dämmung des Daches selbst ist zudem nur dann Pflicht, wenn Sie die Abdichtung ersetzen oder das Dach neu aufbauen (siehe Anlage 7 GEG).