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Expertenrat

Wir möchten neuen Wohnraum anbauen. Muss ich dabei nach EnEV dämmen?

Frage von Matthias  W. am 09.12.2019 

Wir wollen an ein bestehendes Wohnhaus weiteren Wohnraum anbauen. Die Baumaßnahme wird im UG durchgeführt. Auf der Decke des neuen Wohnraums soll eine Terrasse entstehen. Ein Teil der Terrasse ist schon ein bestehender Balkon. Deshalb sind wir gerade auf der Suche nach der optimalen Dämmung, die eine geringe Aufbauhöhe hat. Die Vorschrift der EnEV trägt sehr stark auf. Meine Fragen: Muss ich die EnEV einhalten? Was ist nach Ihrer Meinung eine ausreichende Dämmung? Hintergrund, was ich mir vorstelle, ist Folgendes: Baujahr des Hauses ist 1985, von daher wurde dort nicht übermäßig gedämmt. Und jetzt würde ich ja den neuen Raum bzw. dessen Decke voll dämmen und der Rest vom Haus bleibt erst einmal unverändert. Ist dann nicht der eine Raum überdämmt? Mit der hohen Dämmung hätte ich vom Haus auf die Terrasse einen Tritt nach außen und das würde ich gern vermeiden.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In § 9 der EnEV heißt es, dass bei einem Anbau an bestehende Gebäude alle neuen Bauteile auch die Anforderungen der EnEV einhalten müssen. Bekommt der Anbau einen eigenen Wärmeerzeuger, sind sogar Neubauanforderungen einzuhalten. Das heißt: Um die Anforderungen der EnEV kommen Sie erst einmal nicht herum. Lassen sich die Anforderungen aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall nicht ohne Weiteres umsetzen, können Sie nach § 25 auch eine Befreiung von der EnEV beantragen. Da es sich in Ihrem Fall um ein komplexes Vorhaben handelt, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater vor Ort. Der Experten kann die bauliche Situation begutachten und beurteilen, in wieweit sie sich an die Anforderungen der EnEV halten müssen. Ohne weitere Kenntnisse vom Gebäude ist das aus der Ferne leider nicht zuverlässig möglich.

Suchen Sie nach einer schlanken Dämmung, ist die Vakuumdämmung eine interessante Lösung. Die platten haben einen sehr hohen Dämmwert, sodass Sie die EnEV-Anforderungen bereits mit sehr geringen Aufbauhöhen erreichen. Weitere Informationen dazu haben wir Ihnen im Beitrag "Extradünne Bodendämmung dank Vakuum" zusammengestellt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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