Im Rahmen meiner Technikerarbeit plane ich ein Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umzubauen. Das Thema EnEV möchte ich auch ansprechen, bin mir aber mit der EnEV 2014 noch nicht so vertraut. Das Gebäude besteht aus KG, EG, OG, DG (beheizt) und Dachboden (unbeheizt). Das Dach hat keine Dämmung. Jetzt zu meiner Frage: Nach EnEV müssen Oberste Geschossdecken und Dach mindestens 0,24 haben. Was muss ich in meinem Fall jetzt dämmen? Die Decke vom OG ins DG? Die Decke vom DG in den Dachboden? Oder nur das Dach?
Relevant ist in diesem Fall die Decke zwischen beheiztem Dachgeschoss und unbeheiztem Dachboden. Die EnEV 2014 schreibt hier eine Nachrüstverpflichtung für die Dachbodendämmung vor, wenn oberste Geschossdecke und Dach nicht dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 entsprechen.
Es wäre also zuerst zu klären, ob entweder Dach oder oberste Geschossdecke dem Mindestwärmschutz entsprechen. Ist das nicht der Fall, muss eine Dachbodendämmung nach den Vorgaben der EnEV nachgerüstet werden. Das heißt in Ihrem Fall eine Dämmung der Decke zwischen beheiztem Dachgeschoss und unbeheiztem Dachboden.
Eine Dachdämmung wäre nur dann sinnvoll, wenn der Dachboden künftig zu Wohnzwecken genutzt werden soll.