Wir wollen unser Flachdach neu mit Dachpappe versehen und darunter eine Dämmschicht mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,024 W/mK (12 cm dick) aufbringen lassen. Genügt das den gesetzlichen Vorgaben?
Ungeachtet der übrigen Bauteile im Aufbau des Flachdachs erreichen Sie allein mit der Dämmschicht einen U-Wert von 0,195 W/m²K. Gesetzlich gefordert sind 0,24 W/m²K. Die Anforderungen erfülle Sie also. Ist eine etwas stärkere Dämmschicht möglich, erfüllen Sie sogar die BEG-Anforderungen und bekommen eine Förderung für die Dachdämmung. Nötig ist dazu eine 16 bis 18 cm starke Dämmung. Mit dieser erhalten Sie Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent der Kosten. Sie gleichen die Mehrausgaben aller Voraussicht nach aus, profitieren von einem besseren Wärmeschutz und sparen fortan mehr Heizkosten ein.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.