Unsere unbeheizte Garage ist direkt ans Haus angebaut und nicht isoliert, hat gemauerte Wände und einen Betondeckel. Darüber ist die Terrasse mit 25 cm Kies und Platten. 2-seitig grenzt die Garage ans Erdreich. Die Abdichtung (Bitumen) und Drainage der Garage soll neu erstellt werden, da an gewissen Stellen Feuchte oder Wasser eintritt. Die Garage wird als Holzwerkstatt gebraucht und erhält wegen des angrenzenden Heizungsraums ganz wenig Wärme. Soll ich die Garage auch gleich dämmen, um so leicht wärmere Wände zu erhalten oder nur den zum Haus angrenzenden Bereich, um Wärmebrücken zu verbessern? Was wäre dann eine sinnvolle Dämmdicke?
Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung der Trennwände zum Haus. Auf diese Weise sinkt der Energieverlust und die Heizkosten fallen niedriger aus. Um die Vorgaben des GEG zu erfüllen, benötigen Sie dabei einen U-Wert von 0,30 W/m²K. Diesen erreichen Sie mit einer 10 cm starken Dämmung der WLG 035. Möchten Sie eine Förderung für die Dämmung der Wände beantragen, ist ein U-Wert von 0,25 W/m²K Pflicht. Diesen erreichen Sie mit einer 12 bis 14 cm starken Dämmung der WLG 035 (jeweils abhängig vom bestehenden Wandaufbau).
Wichtig zu wissen: Je besser (niedriger) die WLG des Dämmstoffs ist, umso schlanker kann die Dämmung bei gleichem U-Wert ausfallen. Wir empfehlen die individuelle Beratung durch einen Energieberater, um die Maßnahme fachgerecht zu planen. Möchten Sie Fördermittel für die Maßnahme beantragen, benötigen Sie den Experten ohnehin.
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