Muss eine Giebelwand, die in den Jahren 1980-1983 mit 4cm gedämmt wurde ( U-Wert: ca. 0,578), bei Sanierung die Vorschriften der EnEV 2014 einhalten, sprich neu, zusätzlich gedämmt werden? Oder ist sie, da die Wärmeschutzverordnung 1984 eingehalten wurde, ausgenommen?
Nach Anlage 3 Satz 4 heißt es: "... die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dez. 1983 errichtet oder erneuert worden sind. ...". Ist der Zeitpunkt der Maßnahme also entscheidend, oder die Einhaltung der Wärmeschutzverordnung 1984?
Dazu können wir Ihnen leider auch nicht mehr sagen, als im Text der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) steht. Für komplizierte Fragen der EnEV-Auslegung steht Ihnen aber das EnEV-Info-Team vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung zur Verfügung.