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Expertenrat

Ist die Dämmung von Tiefgaragen und Kellerdecken bei neuen Gebäuden Pflicht?

Frage von Georg K. am 30.09.2022 

Hallo, folgendes Problem: MFH 9 Wohneinheiten BJ. 2015 KfW 70 Bauweise, FB Keller und TG ungedämmt. Über der ungedämmten TG liegen 2 EG-Wohnungen. Ist bei dieser Bauweise KfW 70 und Bj. 2015 die Dämmung von TG und Kellerdecken nicht Vorschrift?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall gelten mindestens die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (heute Gebäudeenergiegesetz). Diese berücksichtigt den U-Wert über alle Bauteile, wodurch Sie an einigen Stellen besser und an anderen Stellen schlechter dämmen können. Im Referenzgebäude ist für die betroffenen Bauteile (Böden zu unbeheizten Räumen) allerdings eine Dämmung vorgesehen. Der entsprechende U-Wert liegt bei 0,35 W/m²K (EnEV 2014). Handelt es sich um ein KfW-70-Haus, sind die Neubauanforderungen der EnEV um 30 Prozent zu übertreffen. Das setzt in der Regel einen höheren Wärmeschutz voraus.

Ob die gesetzlichen Anforderungen sowie die Vorgaben des Fördergebers eingehalten wurde, zeigt der Wärmeschutznachweis sowie die Bestätigung nach Durchführung. Beide sollten von einem zugelassenen Energieberater erstellt worden sein. Ohne diese Dokumente zu kennen, ist eine rechtlich verbindliche Auskunft aus der Ferne leider nicht möglich.

Vermuten Sie einen Mangel, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater oder Bausachverständigen aus Ihrer Region. Dieser prüft Planungsunterlagen, Nachweise sowie Bauteile, um eine verbindliche Aussage treffen zu können.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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