Unser Haus hat einen max. 2,05 m hohen Keller, mit (laut Bauakte) 8 cm Betonbodenplatte und 3 cm Estrich (ob dazwischen eine rudimentäre Dämmung existiert, ist unklar). Der Estrich hat viele Schäden, u.a. auch Ausblühungen und Risse. Gern würden wir den größten Kellerraum in ein Arbeits-/Gäste-/Spielzimmer umbauen. Verwandte stehen bereit, um den Estrich zu entfernen. Allerdings fragen wir uns, was überhaupt möglich ist. Müssen wir, wenn wir den Estrich erneuern, auf jeden Fall dämmen? Wenn ja, gibt es überhaupt irgendeine Lösung, dass der Raum danach zumindest noch 2m Raumhöhe hat? Dafür dürften neuer Estrich, Abdichtung und Dämmung ja nur max. 8cm dick sein.
Bei einem beheizten Raum fordert das GEG eine Dämmung, wenn Sie den Fußboden neu aufbauen. Der U-Wert der Konstruktion muss dabei einen Wert von 0,5 W/m²K erreichen (Anlage 7 GEG). Ist die Stärke der Dämmschicht technisch begrenzt, genügt es allerdings, wenn Sie die größtmögliche Stärke einer Dämmung der WLG 035 oder besser einbauen. Wurde die Bauteilfläche nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert, müssen Sie hingegen nicht dämmen.
Ist eine Dämmung in Ihrem Fall erforderlich und gewünscht, können Sie beispielsweise eine Vakuumdämmung einbauen. Diese ist sehr schlank und dennoch leistungsfähig. Alternativ gibt es Kunststoffdämmplatten aus PIR, die ebenfalls mit einer hohen Dämmleistung punkten. Wir empfehlen, den neuen Aufbau mit einem Energieberater aus Ihrer Region zu besprechen.