Gibt es eine Förderung für die Kellerdecke im Haus aus dem Baujahr 1984?
Eine Förderung für die Kellerdecke gibt es in Form von Zuschüssen sowie Krediten oder in Form von steuerlichen Vergünstigungen. Voraussetzung ist ein U-Wert von 0,25 W/m²K. Diesen erreichen Sie mit einer etwa 12 cm starken Dämmung der WLG 035. Setzen Sie einen besseren Dämmstoff ein, kommen Sie unter Umständen auch mit etwa 10 cm Dämmstärke aus. Entscheidend dafür ist auch der Zustand der aktuellen Decke.
Entscheiden Sie sich für eine Zuschussförderung, bekommen Sie 15 bis 20 Prozent Förderung vom BAFA. Diese müssen Sie vor Maßnahmenbeginn mit einem Energieberater beantragen. Zusätzlich können Sie einen günstigen Ergänzungskredit in Anspruch nehmen. Die Umsetzung in Eigenregie ist erlaubt. Im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie Sie die Förderung der Kellerdeckendämmung richtig beantragen.
Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung, können Sie 20 Prozent der Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Die Förderung beantragen Sie nachträglich ohne Energieberater. Die Umsetzung mit einem Fachhandwerker ist jedoch Pflicht.
Erfüllen Sie die technischen Vorgaben nicht und beauftragen Sie einen Handwerker, können Sie auch 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie die Maßnahme in einer selbst genutzten Immobilie durchführen.
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