Wir wohnen in einer Mietwohnung, die vor unserem Einzug renoviert/saniert wurde: neue Böden, neue Heizkörper. Das Haus ist Baujahr 1982. Meine Frage: Wäre hier nicht eine Dämmung der Kellerdecke sinnvoll und auch Pflicht? Der Boden ist sehr kalt und viel Wärme geht verloren.
Sinnvoll ist die Kellerdeckendämmung in vielen Fällen. Denn sie lässt sich vergleichsweise günstig realisieren und bringt viele Vorteile. So sinkt der Wärmeverlust. Die Heizkosten fallen niedriger aus und der Wohnkomfort steigt deutlich. Pflicht ist die Maßnahme meist jedoch nicht. Das Gebäudeenergiegesetz fordert die Dämmung der Kellerdecke nur dann, wenn Sie Böden zu unbeheizten Räumen grundlegend erneuern oder neue aufbauen. Betrifft die Maßnahme mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche, ist ein U-Wert von 0,50 W/m²K einzuhalten (Alternativ: Dämmung so stark wie technisch möglich mit WLG 035). Wurden die Bauteilflächen nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert, gilt eine Ausnahme - in diesem Fall greift die Dämmpflicht nicht. Nachlesen können Sie das in Anlage 7 des GEG.
Ob die Kellerdeckendämmung Pflicht gewesen wäre, können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Daher empfehlen wir den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Sachverhalt vor Ort und gibt eine verbindliche Auskunft. Ansprechpartner aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank.