Wir besitzen eine DHH BJ 1991. Bislang wurden keine Dämm-Maßnahmen durchgeführt. Feuchteprobleme haben wir bislang ebenfalls nicht. Im Zuge eines Terrassenneubaus wollen wir die darunterliegende Hauswand sowie eine quer dazu angebrachte Stützmauer des Kellerabgangs freilegen und abdichten. Sollte die freigelegte Hauswand gleichzeitig gedämmt werden? Dahinter liegt der ungenutzte Heizungskeller. Eine Freilegung weitere Wände ist nicht geplant.
Ob eine Dämmung der Kellerwand sinnvoll ist, hängt davon ab, ob der Keller beheizt ist (Dämmung sinnvoll) oder nicht (Dämmung nicht erforderlich) beziehungsweise ob eine spätere Nutzung geplant ist. Wenn der Keller unbeheizt ist und auch keine spätere Nutzung geplant ist, können Sie es bei einer Abdichtung belassen.