Um den Kunden die Kosten für den Umbau der Dachzentralheizung (vom Dachgeschoss ins Erdgeschoss) zu ersparen, ist die Überlegung, den Standort beizubehalten. Die Verbindungsleitungen sollen durch die Außenwand des Dachgeschosses geführt und an der Fassade (kein WDVS vorhanden und nicht geplant) zu ebener Erde geführt werden, um dann am Außengerät/Wärmepumpe angeschlossen zu werden. Nun meine Frage: Ist dieses generell zulässig und wie muss die Dämmung der Anbindeleitungen nach GEG ausgeführt werden?
Generell ist die Installation möglich. Bei Kältemittel führenden Leitungen sind allerdings Längen- und Höhengrenzen der Hersteller zu beachten. In der Regel ist ein horizontaler Verzug nicht über 30 und ein vertikaler Verzug nicht über 10 Meter möglich. Strömt Wasser oder ein Wasser/Glykol-Gemisch durch die Leitung, gibt es diese Grenze nicht. Hier ist nur die Pumpe entsprechend auszulegen.
In Bezug auf die Dämmung sind die Anforderungen der Anlage 8 des GEG zu beachten. Dabei gilt für Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen Folgendes:
Grundsätzlich gilt hier: Je besser die Leitungen gedämmt sind, umso geringer ist der Wärmeverlust. Das hat letztlich eine höhere Effizienz zur Folge.
Bei Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen gilt Folgendes:
Die Wärmeleitfähigkeit der Kältedämmung ist jeweils auf eine Mitteltemperatur von 10 Grad Celsius zu beziehen. Zudem ist bei wasserführenden Leitungen der Frostschutz zu beachten.
Wir empfehlen, die Planung mit dem entsprechenden Hersteller abzustimmen, um ein funktionierendes Gesamtsystem aufzubauen.