Sie schreiben in Ihrer Antwort zur Frage "Müssen warmwasserführende Rohre gedämmt werden?" dass " dass Leitungen in unbeheizten Räumen" zu dämmen sind. Gilt dies auch für die Armaturen (z.B. die Hähne/ Absperrvorrichtung direkt unterhalb einer Gastherme)? Müssen die Leitungen zwischen Therme und Pufferspeicher gedämmt werden? Mein Heizungsinstallateur ist der Meinung, dass dies nicht notwendig sei, da es sich nicht um dauerhaft warmwasserführende Leitungen handelt. Die Armaturen möchte er auch nicht dämmen.
Der Energieverlust über ungedämmte Leitungen und Armaturen in ungeheizten Räumen ist enorm hoch. Aus diesem Grund würde ich auf einer fachgerechten und EnEV-konformen Dämmung der Leitungen bestehen. In der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) heißt es in § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden Satz 2: "Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Anlage 5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt sind."
Daran muss sich auch Ihr Heizungsinstallateur halten und Ihnen die Ausführung der Arbeiten gemäß EnEV in der Unternehmererklärung bescheinigen.