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Expertenrat

Die Dämmung an unserem Haus hat sich nicht gelohnt. Müssen wir unter Zwang sanieren?

Frage von Reinhold S. am 25.08.2021 

 Unsere Familie besitzt drei baugleiche 3-Familienhäuser, die um 1970 gebaut wurden. Eins davon wurde 2015 mit einer Fassaden-Dämmung versehen. Die Arbeiten wurden von einem anerkannten Fachbetrieb durchgeführt, der auch Kältebrücken im Bereich der Balkone berücksichtigte etc. Die Häuser stehen im gleichen Ort. Nach mehr als 5 Jahren muss man leider feststellen, dass der Effekt bezüglich der Energiekosten im Vergleich zu den bisher nicht gedämmten Häusern eher gering ist. Wir werden nur unter Zwang die anderen beiden Häuser dämmen. Wir halten das Ganze mittlerweile für Schwindel, aber da sind wir ja nicht alleine.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Vielen Dank für Ihren Erfahrungsbericht. Ohne das Gebäude oder nähere Informationen zur Maßnahme zu kennen, ist eine Beurteilung aus der Ferne leider nicht möglich. Bestand zuvor bereits ein vergleichsweise guter Wärmeschutz? War die Dämmung schlank oder bestehen größere Schwachstellen am Gebäude? All das kann dazu führen, dass die Maßnahme nur eine geringe Wirkung zeigt. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die unabhängige Beratung durch einen Energieberater, bevor Sie weitere Maßnahmen planen. Der Experten nimmt Ihre Häuser genau unter die Lupe und zeigt, wie viel Sie mit welchen Maßnahmen einsparen können. Er informiert außerdem über Kosten und Fördermittel, sodass Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine Investition bekommen. Stellt sich im Rahmen der Beratung heraus, dass sich die Fassadendämmung nicht in einem angemessenen Zeitraum amortisiert, können Sie nach § 102 GEG auch eine Ausnahme von der Dämmpflicht beantragen. Möglich ist das bei der für das GEG zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.

Wichtig zu wissen: Der Staat fördert die Energieberatung zu 80 Prozent - die Beantragung der Mittel übernehmen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes selbst. Lassen Sie im Rahmen der Beratung einen Sanierungsfahrplan erstellen und beauftragen daraufhin Maßnahme aus diesem, bekommen Sie einen 5-Prozent-Bonus bei der BEG-Förderung.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Energieberater herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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