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Expertenrat

Gibt es eine Dämmpflicht für die Decke einer Tiefgarage?

Frage von Günter Z. am 05.09.2022 

Muss die Decke einer wohnüberbauten, offenen Tiefgarage nach GV gedämmt sein?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich ist eine Dämmung hier keine Pflicht. Ersetzen oder erneuern Sie eine bestehende Decke oder bauen Sie eine neue ein, verhält es sich anders. In diesem Fall müssen Sie nach Gebäudeenergiegesetz dämmen. Das Gleiche gilt auch dann, wenn Sie:


  • neue Deckenbekleidungen auf der Kaltseite der Tiefgaragendecke anbringen
  • Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite neu aufbauen oder erneuern

Trifft einer dieser Fälle zu, gilt ein U-Wert von 0,30 W/m²K (0,50 W/m²K bei Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite). Ausgenommen sind Decken zu unbeheizten Räumen, die nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden sind. Von der Dämmpflicht befreit sind Sie darüber hinaus auch dann, wenn die Sanierung weniger als 10 Prozent der Bauteilfläche ausmacht.

Nachlesen können Sie das in Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes. Sind Sie unsicher, ob die Vorgaben in Ihrem Gebäude zutreffen, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region.

Übrigens: Planen Sie eine energetische Sanierung, bekommen Sie eine Förderung für die Dämmung der Tiefgaragendecke. Verfügbar sind dabei Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent der Kosten, wenn Sie einen U-Wert von 0,25 W/m²K erreichen und die Förderung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dämmung der Tiefgaragendecke herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie dazu kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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