Wir sind aktuell in einer Kernsanierung unseres Hauses – Baujahr 1972. Das Erdgeschoss ist bereits saniert und aufgrund der Gegebenheiten mit einer Niedrigaufbau-Fußbodenheizung ausgestattet (4 cm Aufbauhöhe). Unter der Fußbodenheizung befindet sich keine Dämmung.
Wir wollen demnächst mit der Sanierung im Keller starten. Der Keller ist bereits vor der Sanierung ein kompletter Wohnkeller gewesen und wir wollen dies auch beibehalten. Im Keller ist aktuell eine Schüttung als Dämmung (2 cm) und ein Gussasphaltestrich (2 cm) verlegt. Von der Bodenplatte bis zur Betondecke haben wir 2,40 m Höhe.
Uns stellen sich jetzt zwei Fragen:
1. Ist es sinnvoll, die Kellerdecke zu dämmen, damit die Wärme der Fußbodenheizung aus dem Erdgeschoss nicht so stark in den Keller geht? Wir hatten bereits zwei verschiedene EEE vor Ort, mit unterschiedlichen Meinungen dazu.
2. Könnten wir die Dämmschüttung und den Gussasphaltestrich bestehen lassen und als „Dämmung“ nutzen, um darauf aufbauend dann noch einmal eine Niedrigaufbau-Fußbodenheizung zu installieren oder ist es besser, die Dämmschüttung und den Estrich komplett zu entfernen und einen neuen Aufbau zu machen?
Die zusätzliche Höhe von 3 bis 5 cm, wenn der Estrich drinbleibt, wäre aus unserer Sicht nur ein geringes Problem, da etwaige Treppen, Türen, usw. bei der Sanierung ersetzt werden. Auch hier hatten die zwei EEE unterschiedlichen Meinungen, da Gussasphaltestrich wohl auch gute dämmende Eigenschaften haben soll.
Eine geringe Dämmung der Kellerdecke von unten wäre zu empfehlen, um die Vorgaben der DIN EN 1264-4 zu erreichen. Bei einer Dämmung der WLG 040 gibt die Norm einen Wert von 30 mm vor, wenn sich unter der Fußbodenheizung ein beheizter Raum befindet (25 mm bei WLG 030). Die Decke wirkt dabei als Wärmespeicher, was eine gewisse Trägheit zur Folge hat. Durch die Dämmung ist der Wärmestrom nach oben aber höher.
Bei einer Fußbodenheizung über dem Erdreich sollte die Dämmung einen R-Wert von 1,25 W/m²K oder besser aufweisen. Diese Vorgabe erfüllen Sie mit dem vorhandenen Aufbau noch nicht, weshalb eine zusätzliche Dämmung zu empfehlen ist. Bei einer Dämmung der WLG 035 benötigen Sie etwa 30 bis 40 mm Dämmstärke extra, abhängig von den vorhandenen Baustoffen. Da die Fußbodenheizung hier ohne große Überdeckung auf der Dämmung liegt, ist kaum Speichermasse vorhanden. Die Flächenheizung wird also schneller reagieren. Das lohnt sich vor allem für zeitweise genutzte Räume, die lange nur temperiert werden sollen.