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Expertenrat

Wer prüft, ob unser Haus für eine Fußbodenheizung geeignet ist?

Frage von Maren K. am 28.02.2022 

Wir sanieren gerade einen Altbau von 1955. Dieser wird aktuell über eine Gasheizung geheizt. Nun würden wir gerne die Radiatoren entfernen und eine Fußbodenheizung im gesamten Haus per Fräsverfahren verlegen lassen. Allerdings haben wir Angst, vor allem im EG, da die Kellerdecke nicht gedämmt ist, dass dort zu viel Wärme verloren geht und die Heizung im Winter den Raum nicht ausreichend aufwärmt.

Wie bekommen wir raus, ob unser Haus gesamtheitlich betrachtet dafür geeignet ist? Die Firmen wollen weder eine Probebohrung durchführen, noch die Dämmung berücksichtigen (im Energieausweis steht 180 kwh/m2*a). Muss ich dazu einen Energieberater nehmen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ist die Kellerdecke aktuell nicht gedämmt und der Keller nicht beheizt, können Sie eine Dämmung von unten einbauen (lassen). Die DIN EN 1264-4 gibt dazu Mindestwärmeleitwiderstände vor. Bei einer Decke über einem unbeheizten Raum sollte der sogenannte R-Wert mindestens bei 1,25 m²K/W liegen. Diese Anforderung erfüllen Sie beispielsweise mit einer 6 cm starken Dämmung der WLG045 oder einer 4,5 cm starken Dämmung der WLG035 (WLG = Wärmeleitgruppe der Dämmstoffe).

Da die Oberflächentemperaturen einer wasserführenden Fußbodenheizung begrenzt sind, erreichen Sie auf großen Flächen eine Leistung von 100 bis 140 Watt pro Quadratmeter (Abhängig von Bodenbelag, Raum- sowie Vorlauftemperatur und Verlegeabstand). Ist die Heizlast im Gebäude größer, können Sie unter Umständen zusätzliche Heizkörper installieren.

Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater, einem Fachplaner für haustechnische Anlagen oder einem Heizungsbauer. Diese sollten die Anlage zunächst fachgerecht planen, bevor sie die Heizung einbauen.

Ansprechpartner finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über unser Angebots-Tool für die neue Fußbodenheizung. Letzteres können Sie unverbindlich und kostenfrei nutzen - auch um eine Beratung zu beantragen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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