Expertenrat

Muss ich mit einer Vollmacht zum Beantragen der Förderung die E-Mail-Adresse des Kunden angeben?

Frage von Ann H. am 22.12.2022 

Ich bin ganz neu in der Energieberatung und habe eventuell eine sehr einfach beantwortbare Frage: Ich habe einen Kunden, dem ich mit Vollmacht eine Förderung beantragen möchte. Allerdings ist er schon älter und hat keine E-Mailadresse. Das ist ja allerdings beim Antragssteller ein Pflichtfeld. Was kann ich denn da in so einem Fall machen? Da er mir die Vollmacht erteilt hat, wollte ich meine nehmen, was aber nicht möglich ist, da ich sie beim Bevollmächtigten schon hinterlegt habe.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Müssen Sie die Mail-Adresse im Formular zur Antragstellung eingeben, können Sie auch die Adresse eines Verwandten/Bekannten Ihres Kunden nehmen oder in seinem Auftrag eine neue E-Mail-Adresse anlegen.

Wollen Sie sich regelmäßig über Neuigkeiten und Tipps rund um die Sanierung und Fördermittel informieren? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter, der Sie immer auf dem Laufenden hält.

Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo