Eine Kaminbaufirma sagte, es ist ab 01.01.2022 verboten, einen Edelstahlschornstein außen am Haus anzubauen. Stimmt das?
Nein. Ein grundsätzliches Verbot außen liegender Edelstahlschornsteine gibt es nicht. Die Ableitbedingungen für Abgase aus Feuerungsanlage für feste Brennstoffe haben sich allerdings geändert. Schornsteine müssen demnach folgende Anforderungen erfüllen:
Die Vorgaben betreffen alle neuen Feuerungsanlage für feste Brennstoffe, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet werden. Ausnahmen gibt es für Gebäude im Bestand und Häuser, die bereits vorher eine Baugenehmigung erhalten haben. Für diese Gebäude gelten nach wie vor die alten Anforderungen, wenn sich die neuen nicht umsetzen lassen. Das heißt, dass Schornsteine folgende Anforderungen erfüllen müssen:
Die Anforderungen gelten nicht bei bestehenden Anlagen. Sie greifen erst dann, wenn Sie eine neue Feuerstelle für feste Brennstoffe einbauen oder eine alte austauschen bzw. wesentlich erneuern. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden Sie in § 19 der 1. BImSchV.