Wir sanieren gerade eine Doppelhaushälfte energetisch, um auf die KfW-55-EE-Klasse zu kommen. Die Förderung läuft über das KfW-261-Programm als Gesamtmaßnahme. Einen Teil der Maßnahmen müssen wir verpflichtend über das Programm abwickeln (wie z. B. die primäre Heizung, eine Luft-Wasser-Wärmepumpe).
Da die Sanierungskosten bei weitem den Kreditrahmen des KfW-Programms übersteigen, wollen wir gerne einzelne Gewerke außerhalb des KfW-261-Programms über Einzelmaßnahmen fördern lassen. Wir wollen u.a. auch eine Klimaanlage (Luft-Luft-Wärmepumpe) mit Heizfunktion einbauen lassen, um die Luft-Wasser-Wärmepumpe in den Übergangszeiten zu entlasten. Dürften wir die Klimaanlage als Einzelmaßnahme über die Heizungsförderung laufen lassen?
Grundsätzlich ist das möglich, da zum Erreichen der EE-Klasse NUR die Luft-Wasser-Wärmepumpe berücksichtigt und über das Programm 261 gefördert wird. Wichtig ist, dass die Luft-Luft-Wärmepumpe zum Erreichen der EE-Klasse nicht erforderlich ist. Sie darf dabei nicht berücksichtigt werden und Sie müssen die Aufträge strikt trennen.
Wir empfehlen aber, den Fall mit den Sachbearbeitern der KfW zu besprechen, um Probleme bei der Antragstellung und Förderung der Luft-Luft-Wärmepumpe zu vermeiden. Erreichen können Sie diese über die Rufnummer 0800 / 539 9013.
Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Förderbare Anlagen finden Sie in der Liste förderbarer Wärmepumpen.
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