Ich habe ein Gas-Brennwertgerät aus dem Jahre 2003. Ebenfalls seit 2006 eine 5 m² Solarthermie auf dem Dach. Seit 2016 ist eine Photovoltaikanlage von 5,1 kWp mit Batteriespeicher auf dem Dach meines Hauses. Wären das die geforderten 65 Prozent? Darf ich das Brennwertgerät dann auch noch in 2024 tauschen? Oder nur noch dieses Jahr? Reicht Solarthermie und PV-Anlage? Oder muss es eine Wärmepumpe sein? Wie komme ich ggf. an Biogas?
Bei einer theoretischen Leistung von etwa 500 W/m² liefert die Solarthermie auf dem Dach 2.500 W bzw. 2,5 kW. Beträgt die Heizlast Ihres Gebäudes zum Beispiel 15 kW, decken Sie mit der Erneuerbare-Energien-Anlage also etwa 17 Prozent. Nutzen Sie PV-Strom über einen Heizstab in der Heizungsanlage, steigt der EE-Anteil auf etwa 50 Prozent an. Erforderlich sind aller Voraussicht nach 65 Prozent, die Sie unter anderem mit einer Erweiterung der Solaranlage, einer Wärmepumpe oder dem Bezug von Biomethan erreichen. Der Bezug von zertifiziertem Biogas wird dann über die Versorger möglich sein. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass eine hohe Nachfrage hier für steigende Kosten sorgen wird.
Wichtig zu wissen: Aktuell gibt es keine rechtsverbindlichen Informationen, weshalb eine fundierte Antwort auf Ihre Frage leider nicht möglich ist. Im Beitrag "Verbot von Ölheizungen und Gasheizungen ab 2024? Ein Faktencheck" erklären wir jedoch, was im Moment bekannt ist.