Die Tatsache, dass ich eine 22-jährige Gasheizung in meinem Reihenhaus-Haus habe und ab 1.1.24 eine Heizung mit 65 % regenerativen Energieanteil gefordert ist, führt mich auf ihre Seite. Leider finde ich hierzu nichts. Können Sie Links zu Internetseiten schicken, die mir diesbezüglich weiterhelfen?
Wie bei uns finden Sie auch auf anderen Seiten im Internet keine verbindlichen Informationen oder Empfehlungen zu diesem Thema. Grund dafür ist, dass es bisher noch keine rechtliche Grundlage gibt. Wir gehen davon aus, dass diese im Laufe des Jahres 2023 geschaffen und ab 2024 mit einer weiteren Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erlassen wird.
Unter Umständen wird es dann möglich sein, eine neue Gasheizung mit dem Bezug von Bio-Gas installieren zu dürfen. Ansonsten erfüllen Sie die zukünftige Pflicht aller Voraussicht nach mit einer Wärmepumpe, einer Biomasseheizung und einer Solarthermieanlage. Ist eine technische Lösung nicht wirtschaftlich umsetzbar, sind auch Ausnahmen möglich.
Unser Tipp: Tauschen Sie jetzt die Heizung, haben Sie in den kommenden Jahren erst einmal nichts zu befürchten. Entscheiden Sie sich für die Kombination mit regenerativen Energien (auch geringere Anteile), erhalten Sie dafür aktuell hohe Fördermittel. Diese gibt es auch dann, wenn Sie eine Erneuerbare-Energien-Anlage einbauen und die Gasheizung im gleichen Zuge entsorgen. In diesem Fall profitieren Sie mit dem Heizungs-Austausch-Bonus von einer höheren Förderung. Einen Überblick dazu geben wir im Beitrag zur Förderung der Heizung. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.