Ist es richtig, dass der U-Wert einer vorhandenen Dachdämmung ausreicht, um die 15 % erneuerbare Energie bei dem Tausch einer Gasheizung zu decken?
In Baden-Württemberg erfüllen Sie die Pflicht ersatzweise auch mit der Dämmung des Daches (neu oder bereits vorhanden). Wichtig ist, dass der U-Wert besser ist als gesetzlich gefordert. Bei Schrägdächern sind 0,192 Watt pro Quadratmeter und Kelvin gefordert. Bei Flachdächern sogar nur 0,16 Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Als komplette Ersatzmaßnahme kommt die Dachdämmung nur bei Gebäuden mit maximal vier Vollgeschossen infrage. Bei mehr als vier Vollgeschossen erfüllen Sie die Anforderungen zu zwei Dritteln. Ab 8 Vollgeschossen decken Sie nur noch ein Drittel des geforderten Anteils regenerativer Energien. Den entsprechenden Nachweis erbringt ein Energieberater aus Ihrer Region.
In Hamburg sind Ersatzmaßnahmen ebenfalls möglich. Die Dachdämmung muss laut Umsetzungsverordnung hier einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Einschränkungen bezüglich der Gebäudegröße gibt es nicht.
Geht es um ein Haus in Schleswig-Holstein, kommen Ersatzmaßnahmen wie diese leider nicht infrage. Hier müssen Sie den geforderten EE-Anteil tatsächlich über die Heizung decken. Am einfachsten funktioniert das mit dem Bezug von Biogas.