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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für eine ganzheitliche Sanierung, wenn wir Arbeiten in Eigenleistung durchführen?

Frage von Heribert L. am 25.04.2021 

Ich habe eine Frage bezüglich iSFP bzw. BEG WG im Rahmen der neuen Förderung ab dem 1.7. Wir möchten Teile der Sanierung in Eigenleistung (Freunde aus dem betreffenden Gewerke) durchführen lassen. Anfallende Materialkosten dieser Maßnahme sind so ja nicht mehr förderfähig - so weit, so klar.

Hat dies einen Einfluss auf die weiteren Maßnahmen und deren förderfähigen Anteil? Ist dies (Teile in Eigenleistung durchführen und durch Energieeffizienzberater bestätigen lassen und weitere Teile durch eine Firma durchführen lassen und diese Kosten als förderfähige Kosten angeben) im Rahmen eines isfp/beg wg zulässig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel bekommen Sie nur für Maßnahmen, deren Kosten auch mit der Rechnung eines Fachhandwerkers nachweisbar sind. Einzelmaßnahmen (BEG EM) können Sie auf diese Weise nach Belieben kombinieren. Führen Sie beispielsweise die Dachdämmung in Eigenleistung aus, bekommen Sie für die vom Fachbetrieb durchgeführte Fassadendämmung trotzdem Förderung und iSFP-Bonus.


Update zum 01.01.2023: Eigenleistungen sind im Rahmen der BEG wieder förderbar - und das bei Einzelmaßnahmen am Haus, an der Heizung und bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus. Was dabei zu beachten ist, wenn Sanierer Fördermittel für Eigenleistungen ab 01. Januar 2023 beantragen wollen, haben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's" zusammengefasst.

Wie sich das bei der ganzheitlichen Sanierung verhält, lässt sich aktuell nicht sicher sagen. Wahrscheinlich ist, dass Sie die Förderung bekommen, wenn der Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Anrechenbar sind dann jedoch nur Kosten der Maßnahmen, die von Fachhandwerkern auf Rechnung durchgeführt wurden. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie hier zum aktuellen Zeitpunkt nur von den Experten der KfW, die Sie unter der Rufnummer 0800 / 539 9007 erreichen. 

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Sie den iSFP-Bonus im Programmteil Wohngebäude der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) nur dann bekommen, wenn Sie den im Sanierungsfahrplan angegeben Zielwert (z.Bsp.: Effizienzhaus 55) nicht mit einem Ruck erreichen. Setzen Sie die Sanierung hingegen in mehreren Teilschritten um, gefördert beispielsweise über BEG EM und BEG WG, profitieren Sie von den besseren Förderkonditionen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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