Die KfW hat mir am Telefon mitgeteilt, dass der Heizungstausch in Eigenleistung förderfähig ist. Allerdings nur das Material der Heizung an sich.
Keine Fußbodenheizung, Heizkörper, Verrohrung, Dämmungen, Speicher, Pumpen usw. Das ergibt für mich keinerlei Sinn. Im Infoblatt „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren“ finde ich eine andere Aussage.
Es geht um 4 Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
Im Rahmen der Sanierung von Effizienzhäusern/Effizienzgebäuden (BEG WG/BEG NWG) sind alle Anlagen zur Wärmeerzeugung förderfähig, die für die Erreichung des energetischen Standards des Gebäudes erforderlich sind, soweit sie nicht in Nummer 9 ausgeschlossen sind. Das heißt, dass auch die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen und Leistungen förderfähig sind. Im Rahmen der BEG EM sind die Anlagen zur Wärmeerzeugung der nachfolgenden Abschnitte förderfähig. Das beinhaltet zudem:
• alle Maßnahmen, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind
• die Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung der Anlagenbetreibenden
• Maßnahmen zur Optimierung der förderfähigen Heizung, bspw. die Einstellung der Heizkurve
• Notwendige fachtechnische Arbeiten und Materialien, z. B. Transport, Aufständerung, Unterkonstruktion, Fundament, Einhausung
• Leistungen wie Inspektionen, Wartungen und Garantieverlängerungen der geförderten Anlage bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs nach Einreichen des Verwendungsnachweises, sofern deren Kosten bereits im Voraus beglichen wurden und per Rechnung nachgewiesen werden können
• unmittelbar mit der Anlagentechnik verbundene elektrische Infrastruktur (Arbeiten und Materialien)
• Herstellung bzw. Verkleinerung/Vergrößerung/Verschluss notwendiger Wand- und Deckendurchbrüche für Installationen und Einbringe-/Revisionsöffnungen für energetisch relevante Anlagen, inklusive Dämmmaßnahmen
Die folgenden Wärmeerzeugungsanlagen werden in der BEG EM gefördert, wenn sie die technischen Mindestanforderungen (TMA) der Förderrichtlinie erfüllen. Hybridheizungen als Kombination der förderfähigen Wärmeerzeuger sind ebenso förderfähig. In der BEG EM müssen alle förderfähigen Kosten dem Wärmeerzeuger in der/den Rechnung(en) zugeordnet werden. Werden gleichzeitig mehrere Wärmeerzeuger beantragt, so müssen nicht eindeutig zuzuordnende Kosten (bspw. Verteilsystem, Pufferspeicher) nach einem sachlich nachvollziehbaren Schlüssel auf die beantragten Wärmeerzeuger verteilt werden. Der Aufteilungsschlüssel kann sich an der Anlagenleistung orientieren. Eindeutig einem Wärmeerzeuger zuordenbare Kosten (bspw. Pelletlager, Wasserstoffspeicher) müssen diesem zugeschlagen werden.
Was sind in Eigenleistung nicht förderfähige Umfeldmaßnahmen?
8 Umfeldmaßnahmen
Gefördert werden weiterhin in Verbindung mit förderfähigen Maßnahmen die gegebenenfalls anteiligen Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung der förderfähigen Maßnahmen (notwendige fachtechnische Arbeiten und Materialien):
• Baustelleneinrichtung wie Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen, Baustellensicherung
• Rüstarbeiten wie Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel, Bauaufzüge
• Baustoffuntersuchung
• Bautechnische Voruntersuchungen z. B. zum Aufbau der Gebäudehülle
• Deinstallation, Ausbau und Entsorgung von Altanlagen
• Entsorgung von Komponenten, Bauteilen oder Bauteilschichten, Baustoffen, Baumaterial etc.
(inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)
• Wiederherstellungsarbeiten, sofern diese im Zusammenhang mit den energetischen Maßnahmen stehen, inkl. der Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, z. B. Decken-, Wand- und Bodenbeläge, Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten Bundesförderung für effiziente Gebäude. Bei Durchführung von Maßnahmen zur gesamten Modernisierung von Wohngebäuden können die Kosten für die energetisch nicht direkt relevanten Neben- und Wiederherstellungsarbeiten nachvollziehbar anteilig berücksichtigt werden (z. B. über Zuordnung zu den Flächen oder den direkten Kosten). Als Umfeldmaßnahmen (Baunebenkosten) können die zusätzlichen Kosten einer Wohnungseigentümerinnen- und Wohnungseigentümergemeinschaft(en)-Verwaltung für die Beschlussfassung einer förderfähigen energetischen Sanierung (Modernisierung), die Antragstellung und Abwicklung einer Förderzusage berücksichtigt werden. Kosten für Objektplanung, Fachplanung oder allgemeine Baunebenkosten, wie beispielsweise für Gutachten und Beratungsleistungen, können als Baunebenkosten (Umfeldmaßnahmen) berücksichtigt werden, sofern sie sich auf das geförderte Gebäude beziehen, in der Rechnung getrennt ausgewiesen werden und für diese keine Förderung nach Nummer 5.2 der Förderrichtlinie BEG WG bzw. BEG NWG oder nach Nummer 5.5 der Förderrichtlinie BEG EM (Energetische Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung) beantragt wurde.
Mein Fazit:
Fußbodenheizung, Heizkörper, Verrohrung, Dämmungen, Speicher, Pumpen usw. sind förderfähig, wenn „alle Maßnahmen, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind“ umgesetzt werden. Momentan sind Heizleistungen von 100w/m² notwendig. Vorhanden sind unterdimensionierte Typ 22 Heizkörper, die einen Vorlauf von 70 °C benötigen, um die Heizlast abzudecken. Ohne eine Umrüstung des Gesamtsystems ist eine Wärmepumpe nicht zu betreiben.
Nicht förderfähige Umfeldmaßnahmen wären dann: Estrich, Fußbodenbeläge. Das ist auch völlig in Ordnung.
Dann muss doch aber alles an notwendigen Hauptmaßnahmen in dem Zuge förderfähig sein! Ich bitte um eine Prüfung. Die KfW habe ich bereits kontaktiert.
In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen nach Nummer 8." Dabei geht es im Wesentlichen um Baustelleneinrichtung, Rüstarbeiten etc.
Zusätzlich heißt es in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.2: "Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Ausgaben für Material gefördert [...]". Diese sind in Punkt 5 der Richtlinie definiert - 5.3 bezieht sich auf förderbare Heizsysteme.
Förderbar sind unserer Auffassung nach also alle Maßnahmen, die eigenständig förderbar sind (Heizsysteme). Für alle anderen Maßnahmen (Heizkörper, Flächenheizung etc.), die nicht eigenständig förderbar und damit Umfeldmaßnahmen sind, bekommen Sie unserer Auffassung nach keine Förderung bei Eigenleistung.
Bitte beachten Sie, dass die KfW für die Vergabe der Fördermittel und die Einhaltung der Richtlinie verantwortlich ist. Sollten Sie im Einzelfall Zweifel an einer Entscheidung des Fördergebers haben, empfehlen wir, dies direkt mit der KfW zu besprechen. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9013. Alternativ empfehlen wir die Beschwerdestelle der Förderbank oder eine rechtliche Prüfung durch einen Rechtsexperten.