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Expertenrat

Darf ich die Außenwände auch nur für meine Wohnung dämmen und welche neuen Fenster machen Sinn?

Frage von Andreas D. am 10.11.2015 

Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem alten Haus von 1966 im 2 OG, Meine Frau hat den Wunsch neue Fenster einbauen zu lassen, da der Verwalter gegen eine Fassadendämmung ist, redet er auch davon, dass wir nie eine Amortisierung der Investition bekommen, denn unser Haus ist ein Reihenmittelhaus und wir sind mit dem Haus rechts und links zusammen bei den Heizungsabrechnungen mit 60/40% aufgeteilt, 60 nach Verbrauch und 40 ist der Rest aus dem Gesamtverbrauch.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, darf ich nach der EnEV auch nur meine Geschossfläche dämmen oder muss ich die ganze Außenfassade dämmen? Das ist die Frage Nummer 1.
Das zweite ist, wenn ich neue Fenster einbauen lasse, der U-Wert soll etwas schlechter als der U-Wert der Wand, für mich bedeutet das, dass wenn ich neue Fenster haben möchte, so wäre es sinnvoll auch die Außenwände unter Einhaltung vom gefordertem U-Wert aus der EnEV. Und wenn ich schon richtig Geld ausgebe, so möchte ich dann schon das Beste für meine Situation herausholen. Ich persönlich sehe nicht viel Sinn nur die guten Fenster mit U-Wert von 0,7 einzubauen ohne die Außenwände zu dämmen.  

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zu Ihrer ersten Frage: Ja, Sie dürfen auch nur Ihre Wohnung dämmen. Da es in Ihrer Eigentümergemeinschaft und mit dem Verwalter aber offenbar keine Einigung über eine Fassadendämmung gibt, kommt in diesem Fall nur eine Innendämmung in Frage.

Was die Fenster angeht: Die Qualität der Fenster sollte zur Außenwand passen. Wenn Sie sich also gegen eine Fassadendämmung entscheiden, sollten besser keine Fenster mit Dreifachverglasung zum Einsatz kommen, sondern gute Fenster mit einer Zweifachverglasung. Wenn Sie die Außenwände dämmen, können es auch dreifachverglaste Fenster sein.

Das können aber nur erste Hinweise auf mögliche Maßnahmen sein, da wir den Zustand der Bausubstanz Ihres Hauses nicht kennen. Ob und wann diese Sanierungsmaßnahmen sich amortisieren, lassen Sie sich am besten von einem Energieberater berechnen. Dieser kann Ihnen auch weitere Tipps geben, wie Sie die Energieeffizienz Ihrer Wohnung verbessern und welche Materialien dabei zum Einsatz kommen können.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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